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Die Zeitehe (zawaj al-mut'a)

Zur Zeitehe (zawaj al-mut'a, nikah al-mut'a), ein für Laien nicht ganz einfaches und zudem von vielen missverstandenes und für polemische Angriffe gegen die Schia gern genutztes Thema, gibt es zahlreiche Abhandlungen in Druck und Web. 

Die Zeitehe findet man im Quran in folgendem Vers:

 والْمُحْصَنَاتُ مِنَ النِّسَاءِ إِلَّا مَا مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ كِتَابَ اللَّـهِ عَلَيْكُمْ وَأُحِلَّ لَكُم مَّا وَرَاءَ ذَٰلِكُمْ أَن تَبْتَغُوا بِأَمْوَالِكُم مُّحْصِنِينَ غَيْرَ مُسَافِحِينَ فَمَا اسْتَمْتَعْتُم بِهِ مِنْهُنَّ فَآتُوهُنَّ أُجُورَهُنَّ فَرِيضَةً وَلَا جُنَاحَ عَلَيْكُمْ فِيمَا تَرَاضَيْتُم بِهِ مِن بَعْدِ الْفَرِيضَةِ إِنَّ اللَّـهَ كَانَ عَلِيمًا حَكِيمًا

Und die unter Schutz Gestellten unter den Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits dieser liegt, daß ihr sie euch mit eurem Vermögen sucht in der Absicht, sie unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt [fa-mā 'stamta‛tum bihi …], sollt ihr ihre Brautgabe als Rechtspflicht geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise. [An-Nisa' 4:24]


Zu diesem Vers gibt es zahlreiche Überlieferungen in der islamischen Hadith-Literatur, d.h. in sunnitischen und schiitischen Werken.
Eine erste Zusammenstellung solcher Überlieferungen (Arabisch-Deutsch) befindet sich hier:


Zeitehe - sunnitische Überlieferungen (Teil 1)

Zeitehe - sunnitische Überlieferungen (Teil 2)

Zeitehe - schiitische Überlieferungen


Folgendes zum Thema Zeitehe sollte 
hier oder hier dazu gelesen werden.

Weitere, recht umfangreiche Abhandlungen - allerdings in Englisch - findet man hier oder hier.

[wird fortgesetzt, insha Allah]

 
   
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