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heinz (Gast)
17.01.2008 12:12 (UTC)[zitieren]
warum darf ich denselben nicht in originalsprache besitzen.?

heinz
Admin (Gast)
26.02.2008 15:03 (UTC)[zitieren]
Lieber Gast,
ich als Muslim kann einem Nichtmuslim natürlich keinesfalls verbieten, einen arabischen Quran zu besitzen. Wenn Sie einen zu Hause haben, dann ist das Ihr Eigentum und allein Ihre Sache. Das sagt das bürgerliche Recht.
Etwas anderes ist es, ob man sagt, dass ein Nichtmuslim den Quran nicht berühren darf - aus islamischer Sicht. Oder anders: ein Muslim würde ihnen den Quran wohl nicht einfach so in die Hand geben. Er hätte aber kein Recht, Ihnen z.B. ein solches Exemplar aus der Hand zu reißen oder sonstwie gewaltsam zu begegnen. ... Vielleicht relativiert sich das Ganze für Sie, wenn sie getrost annehmen können, dass es immernoch Ihr eigenes Recht ist, einen zu besitzen - auch wenn es einem muslim nicht gefallen würde, da der quran ja nicht nur ein buch ist sondern das wörtliche Wort Allahs, in dem es u.a. auch heißt, dass ihn nur diejenigen berühren dürfen, die rein sind. Indes hier gibt es untershciedliche Interpretationen, wer damit gemeint ist. Die meisten glauben, dass sich dies einfach auf die rituelle Reinheit bezieht, bevor ein Muslim den quran in die Hand nimmt, um darin zu lesen. Er muss aber auch derart rein sein, wenn er Verse aus dem Quran zitiert, auch wenn er kein Buch in der Hand hält. ... andere sagen, es bezieht sich auf die Engel, die absolut rein seien. Doch was ist mit uns? ... Die Frage ist aber schließlich, ob hier tatsächlich das Berühren eines Quran-Exemplars gemeint ist oder des sog. im quran erwähnten Ur-Quran (al-lah al-mahfuz, die wohlverwahrte Tafel, s. Quran 85:22). ...
Wie auch immer, wer immer ihnen verbieten will, privat einen quran zu besitzen, den sie z.B. zu Hause haben, der handelt nicht korrekt, da er in Ihre Privatsphäre eingreift.

Salam
Hasan



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