Das Freitagsgebet [salat ul-dschumu'a]
ist ein besonderes Gemeinschaftsgebet am islamischen Feiertag, dem Freitag. Es wird gemeinschaftlich in der Moschee verrichtet und ersetzt das Mittagsgebet [salat-uz-zuhr]. Es besteht aus zwei Ansprachen [chutba] sowie einem Gemeinschaftsritualgebet aus zwei Gebetsabschnitten [raka]. Die erste Ansprache hat die Aufforderung zur Gottesehrfurcht [taqwa] zum Schwerpunkt und beinhaltet eine kleine Sure. Danach setzt sich der Vorbeter kurzzeitig hin und steht zur zweiten Ansprache auf, die oft aktuelle Probleme der Gemeinde oder in der Welt behandelt. Im der zweiten Ansprache wird i.d.R. auch an die Ahl-ul-Bait (a.) erinnert. Beim Stehen stützt sich der Vorbeter während der Ansprachen [chutba] auf einen Stab oder etwas Alternatives. Das Gebet wird wie ein übliches Gebet mit zwei Gebetsabschnitten [raka] durchgeführt, wobei die Suren allerdings im Gegensatz zum Mittagsgebet stimmhaft Verlesen werden. Im ersten Gebetsabschnitt ist es empfohlen nach der Al-Fatiha die Sure "Freitag" [dschuma] (62) zu verlesen. Im zweiten Gebetsabschnitt ist als zweite zu verlesende Sure die Sure über die Heuchler [munafiquun] (63) empfohlen.
Anders als sonst ist beim Freitagsgebet in jedem Gebetsabschnitt ein Qunut-Bittgebet empfohlen. Im ersten Gebetsabschnitt erfolgt das Qunut-Bittgebet vor der Verneigung [ruku] und im zweiten Gebetsabschnitt nach der Verneigung.
Gemäß Imam Chamene'i ist während der Verborgenheit von Imam Mahdi (a.) das Freitagsgebet keine obligatorische religiöse Verpflichtung [wadschib], sondern eine "alternative Pflicht" [wadschib tachiri], was bedeutet, dass der religiös Erwachsene bei der Verrichtung des Pflichtgebets am Freitag die Wahl hat zwischen dem Beten des Freitagsgebets oder des Mittagsgebets. Dennoch ist es aufgrund des großen Segens der Teilnahme dringend angeraten, insbesondere in einem islamischen Staat. Andere Gelehrte weisen darauf hin, dass bei Anwesenheit eines gerechten Oberhauptes, wie Imam Chamene'i die Teilnahme zur Pflicht wird. Auch ein Reisender kann am Freitagsgebet teilnehme, dass ihn dann vom Mittagsgebet befreit. Die Mindestteilnehmerzahl ist fünf Männer einschließlich dem Vorbeter.
Das Freitagsgebet selbst beginnt frühestens mit dem Sonnenhöchststand, die Ansprache [chutba] darf auch früher begonnen werden.
Bei Sunniten ist das Freitagsgebet für Männer religiöse Verpflichtung. Allerdings sind bei keiner islamischen Rechtsschule Kranke oder alterschwache Menschen zum Freitagsgebet verpflichtet.
[mit freundlicher Genehmigung von www.eslam.de]