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Schlagen-Verse?



Offener Brief des früheren Leiters des Islamischen Zentrums Hamburg an die Frankfurter Amtsrichterin Christa D.

Sehr geehrte Frau Richterin,

wir haben erfahren, dass Sie in einem Urteil bezüglich einer von ihrem Mann misshandelten muslimischen Frau mit einem Qur’ānvers argumentiert haben und auf diese Weise mit Ihrem Urteil die Unterdrückung dieser unschuldigen Frau bestätigt haben. Von dieser Nachricht war ich sehr betroffen. Und aus diesem Grunde sehe ich es als nötig an, in diesem Zusammenhang einige Punkte zu erwähnen.

Der Qur’ān hebt mit aller Deutlichkeit hervor, dass ein Teil seiner Verse unterschiedliche Bedeutungen haben können, und dass alle diese Bedeutungen nicht die maßgebliche Absicht ausmachen. Um die maßgebliche Absicht dieser Verse feststellen zu können, muss man mittels einer besonderen Methodik andere Verse bei der Interpretation berücksichtigen. Es ist beachtenswert, dass der Qur’ān den Weg für jede Art des Missbrauchs versperrt hat und davor warnt, dass manche Irrenden beabsichtigen, mittels Betonung der äußerlichen Bedeutung der Verse ihr schlechtes und abweichendes Verhalten zu rechtfertigen, obwohl die Argumentation mit der äußerlichen Bedeutung der Verse Verderbtheit und Irregehen verursacht.(1)  Leider bleibt diese klare Warnung von manchen Muslimen und Nichtmuslimen unbeachtet, so dass der Eindruck vermittelt wird, der Qur’ān enthalte grundsätzlich keine derartigen Verdeutlichungen und Warnungen. Wird die Interpretierbarkeit der heiligen Quellen außer Acht gelassen, kann das Äußerliche aller verschiedenen heiligen Quellen der Religionen zweifellos zum Mittel von Gewalt und Verbrechen werden.

Wie kommt es, dass Sie, geehrte Richterin, als Vertreterin der Rechtsprechung ein Urteil fällen, das mit Hinweis auf das heilige Buch der Muslime ein gewalttätiges und unmenschliches Verhalten bestätigt? Wird damit extremistischen Gewalttätern nicht ungewollt der Weg für eine religiöse Legitimierung ihrer späteren Taten geebnet? Wenn morgen ein anderer Verbrecher sein Tun mit Versen des Qur’ān oder einer anderen Heiligen Schrift zu rechtfertigen versucht, werden Sie, geehrte Richterin, ihn dann von Schuld freisprechen?

Aufgrund des Gesagten (d.h. des Qur’ānischen Verweises auf die Interpretierbarkeit der Verse) gilt, dass der Qur’ānvers, der zur Rechtfertigung des Schlagens von Frauen herangezogen wird, zu den Versen gehört, deren Interpretation ohne Berücksichtigung anderer Qur’ānischer Verse eine Ursache für Irrtum und falsches Verhalten wird. In dem besagten Vers gibt es keinerlei Erläuterung im Hinblick auf schlagen, sondern darin wurde der Begriff „Ḍarb“ (ضَرْبٌ) benutzt. Dieser Begriff wird im Qur’ān zehnmal gebraucht, und zwar in mindestens fünf unterschiedlichen Bedeutungen.(2)  Wenn man sich die Bedeutung dieses Verses mit Aufmerksamkeit erschließt, besteht kein Zweifel daran, dass der Begriff „Ḍarb“ (ضَرْبٌ) in diesem Vers nicht als „schlagen“ verstanden werden kann und darf, sondern dass „abwenden“ die passende Bedeutung ist.
In diesem Vers wird eine Konfliktsituation zwischen Frau und Mann thematisiert, und es geht hierbei insbesondere um die Ignorierung der Rechte des Ehepartners seitens der Frau; den Männern wird dazu gesagt: Wenn ihr befürchtet, dass eure Rechte seitens der Frauen verletzt werden, (sollt ihr mit ihnen reden,) sie mit Weisheit mahnen, und (wenn das keinen Nutzen hat) im Ehebett meiden (ohne euch von ihnen zu trennen), und wenn auch das ohne Wirkung bleibt, sollt ihr euch von ihnen abwenden. Wenn auch das keinen Nutzen hat und sie euch euer Recht vorenthalten, seid ihr dennoch nicht berechtigt, ungerecht mit ihnen zu verfahren.(3) 

Hieraus geht deutlich hervor, dass die Benutzung des Begriffes „schlagen“ anstelle des Begriffes „abwenden“ (d. h. sich distanzieren), niemals mit der Botschaft und dem Tonfall dieses Verses und der logischen Folge der darin genannten Vorschläge harmoniert und übereinstimmt.

Da der Qur’ān, selbst wenn das Gespräch und entsprechende Ratschläge nichts nützen, nicht einmal die Erlaubnis für eine Trennung vom gemeinsamen Bett gibt und stattdessen dem Mann nur empfohlen wird, als Ausdruck seiner Sorge und Unzufriedenheit die Frau im Bett zu meiden, wie sollte man akzeptieren können, als nächster Schritt werde schlagen empfohlen? Wäre es nicht logisch, selbst wenn schlagen empfohlen worden wäre, dass dies als viel spätere Möglichkeit empfohlen worden wäre?

Deshalb muss das Wort „Ḍarb“ (ضَرْبٌ) hier die Bedeutung „abwenden“ haben, d. h. nachdem das Meiden nicht die erwünschte Wirkung erzielt hat, wird deshalb empfohlen, sich von der Frau abzuwenden, und diese Abwendung kann eine vollkommene Trennung von Tisch und Bett und auch vom gemeinsam Heim sein, was insgesamt logischer erscheint. Der nachfolgende Vers beschreibt einen Fall, in dem diese Methode wiederum wirkungslos ist, und zwar wird darin empfohlen, dass der Weg von Trennung und Scheidung nicht fortgesetzt wird, sondern aus den Familien des Mannes und der Frau von beiden Seiten akzeptierte Mediatoren benannt werden, die diese Angelegenheit untersuchen, und die mit ihrem Urteil und ihrer Entscheidung zu einer Lösung dieses Problems beitragen. Da die Stärke des Konfliktes zwischen Frau und Mann(4)  sie der Fähigkeit beraubt, diese Rückkehr von Freundschaft und Liebe in der Familie selbst herbeizuführen, sollen die Familienmitglieder helfen, diese Freundschaft und Liebe wieder in diese Beziehung zurückzubringen.(5)  Das bisher Gesagte wurde auch in einigen Überlieferungen betont und bestätigt. In diesem Zusammenhang sagt Imām Ṣādiq (a.s.) in aller Deutlichkeit, über einen Mann, der seine Frau schlägt, dass wenn wirklich jemand geschlagen werden sollte, dies der Mann und nicht die Frau sei. Ihr dürft eure Frauen niemals schlagen, ansonsten werdet ihr bestraft werden. (Aber wenn sie euer Recht nicht beachten) sollt ihr von ihnen Abstand nehmen und ihnen eure Unzufriedenheit auf andere Weise zeigen.

Wichtiger als alle anderen Prinzipien bei der Interpretation solcher Verse ist die Tatsache, dass gemäß der Erläuterung des Qur’ān solche Verse im Zusammenhang mit eindeutigen (muḥkam) Versen interpretiert werden. Im gesamten Qur’ān wird eine Bevorzugung des Mannes gegenüber der Frau negiert, und ihre Gleichheit als menschliche Persönlichkeit wird betont. Der Qur’ān sieht Mann und Frau grundsätzlich nicht im Sinne von Geschlecht, sondern beide gleich und gemeinsam als menschlich. Aus qur’ānischer Sicht sind Wesen und Substanz von Mann und Frau eins, beide sind Menschen, und es gibt im Wesen und der Substanz des Menschen keinen Unterschied zwischen Mann und Frau.
Weder das Geschlecht (Mann und Frau), noch die Nationalität, Rasse, Religion oder Glauben bewirken im Hinblick auf die Identität und menschliche Substanz einen Unterschied, Vorteil oder Mangel. Deshalb darf jede Art von Interpretation der mehrdeutigen Qur’ānischen Verse nicht im Widerspruch mit den grundsätzlichen Prinzipien und Sichtweisen des Qur’ān stehen, sondern muss mit ihnen übereinstimmen, da sie ansonsten niemals akzeptabel sind, und das wäre ein Beispiel für eine falsche Interpretation, die der Qur’ān selbst ablehnt.

Nun stellt sich die Frage, warum ungeachtet dieser vielen klaren Argumentationen und mit Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedeutungen, die dieser Begriff im Qur’ān hat, die Übersetzer des Qur’ān von den verschiedenen Bedeutungen dieses Begriffes in diesem Vers die Bedeutung „schlagen“ bevorzugen? Die stellvertretende Beantwortung dieser Frage kann man vielleicht in einigen Ursachen wie z. B. manchen Sitten und Traditionen der muslimischen Völker und der Wirkung der männlichen (maskulinen) Sichtweise auf die Interpretation der heiligen Quellen suchen.

Es ist eine Realität, dass im Laufe der Geschichte manche Sitten und Werte der muslimischen Gesellschaften mit islamischen Interpretationen vermischt wurden. Wiederholt habe ich auf die notwendige Differenzierung und Reinigung der Qur’ānverse von einigen dieser negativen und falschen kulturellen Besonderheiten der ursprünglichen Gesellschaften (d. h. der ersten muslimischen Gesellschaften) hingewiesen. Die in der Epoche der Offenbarung des Qur’ān und der Erscheinung des Islam dominierende Kultur wurde dem islamischen Verständnis aufgezwungen, und das ist die Kultur der Männer. Die Kultur der Männer ist sogar noch viel schlimmer als die Kultur des Patriarchalismus’, und in dieser Kultur steht die Frau unter der Herrschaft des Mannes. Grundsätzlich besteht eine der wichtigsten und wesentlichsten Pflichten des Islam und des Qur’ān in der Bekämpfung dieser Kultur, und der Qur’ān bezeichnet diese Kultur als Kultur der Torheit, d. h. als die Kultur, die die Rationalität bekämpft.

Es ist verwunderlich, dass genau diese Kultur später in manchen Fällen zur Interpretation des Islam herangezogen wurde, und es ist noch viel verwunderlicher, dass in der heutigen Zeit in Europa diese Kultur legitimiert wird und dies dem Qur’ān vorgeworfen wird!

Anmerkungen:
1. Qur’ān, Sure Al-‘Imrān (3), Vers 7
2. S. z. B. Qur’ān, SureAl-‘Imrān (3), Vers 312, wo „Ḍarb“ (ضَرْبٌ) im Sinne von „auferlegen“ gebraucht wird; Sure al-Zuḫruf (43), Vers 5, im Sinne von „übergehen“; Sure al-Kahf (18), Vers 11, im Sinne von „abwenden“.
3. Qur’ān, Sure an-Nisā’ (4), Vers 34).
4. Alle Qur’āninterpreten und Arabisten haben bei der Erklärung dieses Teils des Verses erläutert, dass „meidet sie im Ehebett“ bedeutet, dass der Mann von seiner Frau Abstand nehmen soll, d. h. hier wird nicht einmal empfohlen, sein Bett vollkommen von dem ihren zu trennen.
5. Qur’ān, Sure an-Nisā’ (4), Vers 35).

Ayatollah Seyyed Abbas Hosseini Ghaemmaghami
Leiter und Imam des Islamischen Zentrums Hamburg
Vorsitzender der Islamisch-Europäischen Union der Schia-Gelehrten
05.04.2007



Zum Hintergrund:

Eine muslimische Frau verlangte März 2007 vor dem Frankfurter Amtsgericht die Scheidung wegen fortgesetzter Prügel und Morddrohungen seitens des Ehemannes per Härtefallantrag, was vom AG aber zurückgewiesen worden ist. Beide Ehepartner stammten aus Marokko. Im Urteil der Amtsrichterin hieß es dann u.a.: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragssteller geheiratet hat.“ Die Ausübung des Züchtigungsrechts nach der Sure 4:34 begründe daher „keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB“.

Das Urteil bezog sich auf Vers 34 der 4. Sure „Die Frauen“:

Transkription:
4:34 ar-riǧālu qawwāmūna ʿalā n-nisāˈi bi-mā faḍḍala llāhu baʿḍahum ʿalā baʿḍin wa-bi-mā ˈanfaqū min ˈamwālihim fa-ṣ-ṣāliḥātu qānitātun ḥāfiẓātun li-l-ġaybi bi-mā ḥafiẓa llāhu wa-llātī taḫāfūna nušūzahunna fa-ʿiẓūhunna wa-hǧurūhunna fī l-maḍāǧiʿi wa-ḍribūhunna fa-ˈin ˈaṭaʿnakum fa-lā tabġū ʿalayhinna sabīlan ˈinna llāha kāna ʿaliyyan kabīran

Übersetzung (nach Henning/Hofmann):
Die Männer stehen für die Frauen in Verantwortung ein, mit Rücksicht darauf, wie Allah den einen von ihnen mit mehr Vorzügen als den anderen ausgestattet hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und sorgsam in der von Allah geboten Wahrung ihrer Intimsphäre. Diejenigen aber, deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet, warnt sie, meidet sie in den Schlafgemächern und schlagt sie.* Und wenn sie euch gehorchen, unternehmt nichts weiter gegen sie; siehe, Allah ist erhaben und groß.

* So und mit leichten Variantionen bei Henning, Henning/Hofmann, Paret, Rassoul, Khoury, Bubenheim, Goldschmidt, Bobzin, von Denffer, Zirker, Ünal, Asad, Karimi. Andere übersetzen so mit leichten Variationen: „und straft sie“ (Ahmadiyya-Übers., Bavaria); „dürft ihr sie (leicht) strafen (ohne sie zu erniedrigen)“ (Azhar-Übersetzung); „und (erst danach) einen (leichten) Klaps geben“ (Zaidan); „und züchtigt sie“ (Grigull, Ullmann, Sadr ud-Din), „und weiset sie zurecht“ (Muh. Ali). … 

Es sei darauf hingewiesen, dass das zumeist mit „schlagen“ übersetzte Wort jedoch ca. 25 verschiedene Bedeutungen haben kann
(siehe u.a. William Lane, Arabic English Lexicon, Bd. 5, S. 1777-1783), nach anderen in den klassischen arabischen Wörterbüchern sogar 100. Eine davon ist „sich abwenden“, "davongehen". >> s.a. hier  oder auch hier.

Warum von den meisten muslimischen und nichtmuslimischen Koranübersetzern und -Exegeten "schlagen" verstanden wird, muss erforscht werden. Tatsache ist, dass damit weitgehend andere Bedeutungen von vorne herein ausgeklammert werden, was möglicherweise auf einen stark patriarchalischen Charakter der Übersetzungsweise hindeutet. Insofern ist der offene Brief von Ayatullah Ghaemmaghami eine bemerkenswerte Ausnahme von einigem Gewicht und ist nicht von der Art der mildernden Deutungsversuche, welche das Schlagen mit einem Zahnputzhölzchen verstanden wissen wollen.

Angenommen, man ignoriert dieses alles und setzt voraus, dass es wirklich „schlagen“ bedeutet, wäre folgendes m.E. zu bedenken:
Wem die Geschichte Hiobs vertraut ist, der weiß von den Prüfungen, die Allah ihm auferlegte und die Geduld, mit der er sie meisterte. Die letzte Prüfung, eine Art Lepra, war die schwerste. Diese Krankheit ließ alle seine Freunde sich von ihm abwenden. Nur seine Frau blieb bei ihm und pflegte ihn, obwohl sie woanders noch als Dienstmagd arbeiten musste. Satan versuchte, Hiob vom Glauben abzubringen, doch er schaffte es nicht. Nun versuchte er es bei seiner Frau und erinnerte sie an die schönen Tage, die sie gehabt hatten, als Hiob gesund war. Hiobs Frau war sehr traurig und bat ihren Mann darum, Allah um Hilfe zu bitten, dass er die Krankheit von ihm nehme. Hiob war darüber sehr traurig und enttäuscht und wütend. Er schämte sich dafür, Gott darum zu bitten, ihm Gesundheit zu schenken und schwor, wenn er jemals wieder gesund wird, würde er gemäß den „Prophetengeschichten“ des ath-Tha‘labi seine Frau mit 100 Rutenstreichen bestrafen. Seine Frau war entsetzt und suchte woanders Schutz. Hiob wandte sich an Allah:
Und Hiob rief zu seinem Herrn: „Unheil hat mich geschlagen, und Du bist der Barmherzigste aller Barmherzigen." Da erhörten Wir ihn und nahmen sein Unheil hinweg, und Wir gaben ihm seine Familie (wieder) und noch einmal so viele dazu - aus Unserer Barmherzigkeit und als Ermahnung für die (Uns) Verehrenden. (Quran 21:83-84)
Allah machte ihn also wieder gesund und seine Frau kehrte aus Sehnsucht zu ihm zurück. Aber Hiob hatte einen Eid geschworen, seiner Frau 100 Rutenstreiche zu verabreichen, wollte sie jedoch nicht verletzen, weil er sie liebte. Also erlöste ihn Allah von dieser Last und sagte:
„Nimm ein Bündel in deine Hand und schlage damit zu und werde nicht eidbrüchig.“ [wa-ḫuḏ bi-yadika ḍiġṯan fa-ḍrib bihī wa-lā taḥnaṯ innā waǧadnāhu ṣābiran niʿma l-ʿabdu innahū awwāb(un)] (Quran 38:44)
Er sollte also ein Bündel von vielleicht 100 Strohhalmen nehmen und seine Frau damit schlagen. Dieses eine nur noch höchst symbolische „Schlagen“ mit 100 Strohhalmen im Bündel galt dann offenbar als 100 Rutenhiebe auf einmal, so dass er seinen Eid nicht gebrochen hat, ohne seine Frau ernsthaft zu verletzen. Es war sozusagen ein Kompromiss. Es ist keine Befürwortung des Schlagens, keine Aufforderung dazu, sondern eine elegante Lösung, dass weder ein Eid gebrochen noch dass jemand verletzt wurde, zumal dies nicht öffentlich geschah. Es beinhaltet eher die Orientierung, es am besten zu unterlassen und auch, solche Eide zu vermeiden, an die man sich dann selbst gebunden hat. Es ist gut vorstellbar, dass Hiob seiner Frau sogar vorher sagte, dass er dieses nun tun müsse, und dass sie damit überhaupt keine Probleme gehabt haben dürfte, da auch sie eine gläubige und verständnisvolle Frau war. Sie wird ihm sicherlich geholfen haben, seinen Eid zu erfüllen. Vielleicht hat sie ihm ihren Rücken extra zugewandt, damit er mit dem Bündel seinen Eid erfüllen kann. Und er wird, da er sie liebte, gewiss nicht heftig zugeschlagen haben, sondern nur leicht symbolisch. Und mit diesem einen „Schlag“ war der Eid erfüllt und niemand ernstlich verletzt worden, nicht einmal seelisch. Vielleicht haben sie sich sogar danach umarmt und herzlich gelacht oder auch geweint. Allah weiß es am besten!




Folgendes übersetzt Lale Bakhtiar, Ph.D., die erste Muslima, welche eine englischsprachige Quranübersetzung in den USA herausgab (s. http://www.sublimequran.org/):

“Men are supporters of wives because God has given some of them an advantage over others and because they spend of their wealth. So the ones (f) who are in accord with morality are the ones (f) who are morally obligated, the ones (f) who guard the unseen of what God has kept safe. But those (f) whose resistance you fear, then admonish them (f) and abandon them (f) in their sleeping place, then go away from them (f); and if they (f) obey you, surely look not for any way against them (f); truly God is Lofty, Great.”

An der betreffenden Stelle heißt es also: "... dann gehe fort von ihnen."





Und hier noch ein paar englische Übersetzungen, die nicht "schlagen" (siehe hier):

Dr Shabbir Ahmed & Liaquat Ali (QXP)
“And keep admonishing them with examples that they stop rebelling…”, d.h. "und fahre fort, sie mit Warnungen zu mahnen, auf dass sie aufhören, zu rebellieren"
http://www.quranicpath.com/misconceptions/4_34_translations.html

Ahmed Ali
Al-Qur'an, A Contemporary Translation, Princeton University Press, Bilingual edition (July 1, 2001)
“and go to bed with them (when they are willing)”
, d.h. "und gehe ins Bett mit ihnen (so sie willig sind)"
http://www.studyquran.org/Ahmed_Ali_Al_Quran.pdf
http://www.quranicpath.com/misconceptions/4_34_translations.html

Free Minds/The Monotheist Group (Progressive Muslims)
"and separate from them", d.h. "und trenne dich von ihnen"
The Qur’an, A Monotheist Translation, Brainbow Press (USA), 2014, ISBN-13: 978-0-9796715-4-8 (pbk), ISBN-13: 978-0-9796715-2-4 (cloth), ISBN-10: 0-9796715-4-x (pbk), ISBN-10: 0-9796715-2-3 (cloth
Ed. by The Monotheist Group (Progressive Muslims)
http://free-minds.org/sites/default/files/quran.pdf
http://free-minds.org/quran/PM/4/34
http://www.quranicpath.com/misconceptions/4_34_translations.html

Muhamed Ahmed with his daughter Samira
The Koran, Complete Dictinary and Literal Translation, prepared by Mohamed Ahmed & his daughter, Samira, Selbstverlag, Vancouver, Canada 1994/95
“and ignore/disregard/push them”,
d.h. "und ignoriere/missachte/schieb sie beiseite"
http://www.studyquran.co.uk/Q1-22.pdf
http://www.quranicpath.com/misconceptions/4_34_translations.html

(Late) Abdur Rasheed Kamptee, Dr. Abdulazeez Abdulraheem,
Shaikh Abdul Ghafoor Parekh
The Glorious Quran, Word-for-Word Translation, to facilitate learning of Quranic Arabic, Compiled by: Dr. Shehnaz Shaikh M.B.B.S., M.D., Ms. Kausar Khatri B.Com., B.Ed., Alhuda Publications, Darya Ganj, New Delhi-110002, July 2007
“and make it (the impending separation) clear to them”,
d.h. "und mache ihnen (die drohende Trennung) deutlich"
http://www.emuslim.com/quran/Lughat.asp
http://www.quranicpath.com/misconceptions/4_34_translations.html

Dr. Kamal Omar
“wazribuhunna [then bring forward to them (the suggestion for dissolution of marriage)]”,
d.h. "wazribuhunna [dann bring ihnen (den Vorschlag zur Auflösung der Ehe) nahe und mache es ihnen klar]"
http://islamic-research.org/al-kitab-a-translation-by-dr-kamal-omar-pdf/
http://www.quranicpath.com/misconceptions/4_34_translations.html

 
   
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